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Mit 1. Jänner 2003 wurden „vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion" in die 2. Ausgabe der Baustoffliste ÖA des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) aufgenommen. Die Baustoffliste ÖA legt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit fest. Das ÜA-Zeichen ist ein Einbauzeichen und bei vorgefertigten Elementen mit hölzerner Tragkonstruktion entsprechend der jeweiligen Landesgesetze vorgeschrieben. Allgemeine Information zum ÜA-Zeichen finden Sie auch auf der OIB-Homepage (http://www.oib.or.at/).
Hersteller von Fertighäusern und Zimmerer, die geschlossene Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion (also Holzrahmen- und Holzmassivbauteile) vorfertigen und diese in Österreich einbauen, müssen ab 1. Jänner 2004 diese nach landesgesetzlichen Vorschriften mit dem ÜA-Zeichen kennzeichnen.
Details über die Tätigkeiten der HolzCert Austria im Rahmen der ÜA-Kennzeichnung.